Bezuschussung
Kostenübernahme über BuT, Jobcenter, Landratsamt
Ihr Kind braucht Nachhilfe, aber das Geld ist knapp? Familien mit Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld können die Kosten über das Bildungspaket erstattet bekommen. Hier lesen Sie, wie das geht.
Was ist Bildung und Teilhabe (BuT)?
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe, kurz BuT oder „Bildungspaket“, unterstützt der Staat Kinder und junge Menschen aus Familien mit wenig Geld. Eine dieser Leistungen ist die Lernförderung, also Nachhilfe.
Wer Anspruch hat
Familien, die Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen.
Bis 25 Jahre
Das Kind ist jünger als 25 Jahre.
Kita oder Schule
Es besucht eine Kita, eine allgemeinbildende Schule oder eine berufsbildende Schule ohne Ausbildungsvergütung.
Daneben übernimmt das Bildungspaket zum Beispiel auch Kosten für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge oder den Sportverein. Diese Leistungen beantragen Sie direkt bei der zuständigen Stelle, wir helfen Ihnen gerne bei der Lernförderung.
So bekommen Sie Nachhilfe bezahlt
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Bestätigung der Schule
Die Schule bestätigt, dass Ihr Kind Förderbedarf hat und sie selbst kein passendes Angebot hat.
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Eigener Antrag
Die Lernförderung beantragen Sie gesondert, auch wenn Sie die übrigen Leistungen schon zusammen mit dem Grundsicherungsgeld beantragt haben.
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Unterricht bei uns
Nach der Bewilligung beginnt der Unterricht. Erstattet werden nachgewiesene Kosten, zum Beispiel über Rechnungen.
Wo Sie den Antrag stellen
Bekommen Sie Grundsicherungsgeld, ist Ihr Jobcenter der richtige Ansprechpartner. Bei Kinderzuschlag oder Wohngeld erbringt in der Regel Ihre Stadt oder Gemeinde die Leistungen, im Landkreis Miltenberg ist das Landratsamt zuständig. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie brauchen.
Ausführliche Informationen finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit zum Bildungspaket.
Lassen Sie sich kostenlos beraten
Sprechen Sie uns im Beratungsgespräch auf die Kostenübernahme an. Wir sagen Ihnen, welche Angaben Sie für den Antrag von uns bekommen.